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Das Verschulden ist ein schädigendes Verhalten, welches tadelnswert erscheint. Das schädigende Verhalten kann auch in einer Vertragsverletzung besteht. Man unterscheidet die Absicht (Vorsatz) oder aber die Fahrlässigkeit. Bei der Absicht wird der Erfolg angestrebt, bei der Fahrlässigkeit dagegen entsteht der Schaden, weil der Handelnde in der gegebenen Situation nicht die objektiv gebotene Sorgfalt eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen angewandt hat.

Begriffs-Nr.: 841

Englisch: Fault (363)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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