Print Friendly, PDF & Email

Der Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensverminderung. Er besteht in der Differenz zwischen dem Vermögensstand nach dem schädigenden Ereignis (Vertragsverletzung oder ausservertragliche Schädigung) und dem Stand, den das Vermögen aufweisen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (sog. Differenztheorie).Der Schaden kann in der Verminderung der Aktiven oder in der Vermehrung der Passiven liegen. Ergänzt wird der Schadensbegriff neu durch den normativen Schadensbegriff, der auch Nachteile ersetzen will, die sich nicht in einer Vermögensdifferenz manifestieren.

Begriffs-Nr.: 715

Englisch: Damage (240)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert