Print Friendly, PDF & Email

Als Vertragsform bezeichnet man die Erscheinungsform (Mittel) einer zweiseitigen Erklärung, dies im Gegensatz zu dem Inhalt der Erklärung (Vertragsinhalt) selbst.

Begriffs-Nr.: 849

Englisch: Form of contract (383)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert