Print Friendly, PDF & Email

Die obligationenrechtliche Quittung ist die vom Gläubiger (bzw. seinem Organ oder seinem Vertreter) unterzeichnete Bescheinigung des Empfangs einer geschuldeten Geldzahlung.

Begriffs-Nr.: 651

Englisch: Receipt (723)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert