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Rechtfertigungsgründe (negative Tatumstände) sind solche Umstände, die der regelmässig vorhandenen Rechtswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens entgegenstehen.

Begriffs-Nr.: 661

Englisch: Reasons for legalisation (722)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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