Rechtfertigungsgründe (negative Tatumstände) sind solche Umstände, die der regelmässig vorhandenen Rechtswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens entgegenstehen.
Begriffs-Nr.: 661
Englisch: Reasons for legalisation (722)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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