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Das Publizitätsprinzip (im Handelsrecht) ist die Idee, die jenen Rechtssätzen zugrunde liegt, welche die gesetzliche Regelung der Wirkung der Einträge in das Handelsregister enthalten.

Begriffs-Nr.: 648

Englisch: Publicity principle (708)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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