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Publizität ist intensiver Grad der Offenkundigkeit gewisser Vorgänge, und zwar lediglich quantitativ die mechanische Übermittelung der Kenntnis von Tatsachen ohne Rücksicht auf die Frage, ob qualitativ der übermittelnde Vorgang des materiellen rechtlichen Hintergrundes entbehrt oder ob die Wahrheit der der Übermittlung zugrunde liegenden Tatsachen garantiert wird.

Begriffs-Nr.: 647

Englisch: Publicity (707)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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