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Die Prozessvoraussetzungen des Zivilprozesses sind diejenigen Umstände, von denen es abhängt, ob das Verfahren als solches und im Ganzen zulässig ist, sei es hinsichtlich des ganzen Streitgegenstandes oder eines Teiles von ihm oder eines einzelnen Klagegrundes.

Begriffs-Nr.: 644

Englisch: Process requirements (691)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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