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Die Nötigung besteht in der widerrechtlichen Erzwingung eines bestimmten Verhaltens. Der Zwang bei Nötigung besteht darin, dass der Täter auf die Willensentschliessung oder auf die Willensbildung einen widerrechtlichen Druck ausübt.

Begriffs-Nr.: 567

Englisch: Coercion (164)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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