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Öffentliche Urkunden sind solche, welche von einem öffentlichen Glauben geniessenden Beamten in Sachen seines Amtes und innerhalb der Schranken desselben in gesetzlicher Form abgefasst sind.

Begriffs-Nr.: 581

Englisch: Public documents (704)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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