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Als Nebentäterschaft ist Setzen von verschiedenen als Ursachen anzusprechenden Bedingungen anzusehen, die zwar in der Summe einen Erfolg herbeiführen, aber trotzdem nicht zusammenwirken wollen (mehrfache Alleintäterschaft).

Begriffs-Nr.: 560

Englisch: Sidekick (792)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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