Die sachenrechtlichen Legalservituten sind die gesetzlichen Beschränkungen des Eigentums in der Weise, dass damit dem Eigentum nicht ein gesetzliches beschränktes dingliches Recht entgegengestellt, sondern der Inhalt des Eigentums selbst rechtlich umschrieben wird.
Begriffs-Nr.: 505
Englisch: Legal institutions (523)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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