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Die betreibungsrechtliche Betreibungshandlung ist die behördliche, gegen den Schuldner gerichtete Massnahme, wodurch die Schuldbetreibung in ein fortgeschrittenes Stadium gebracht wird.

Begriffs-Nr.: 171

Englisch: Debt collection action (246)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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