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Die Besitzrechtsklage (Fahrnisklage) richtet sich gegen jeden Besitzer, gleichgültig ob er selbständigen oder unselbständigen Besitz ausübt. Der Klagegrund liegt entweder im unfreiwilligen Besitzesverlust des Klägers oder im bösgläubigen Besitz des Beklagten.

Begriffs-Nr.: 166

Englisch: Action for possession (29)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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