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Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben und somit Vorzugslasten, die das Gesetz bestimmten Personen auferlegt, die an der Errichtung oder dem Bestand einer öffentlichen Anstalt ein besonderes Interesse haben oder daraus einen besonderen Nutzen ziehen.

Begriffs-Nr.: 153

Englisch: Contributions (201)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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