Die privatrechtliche Bedingung ist die Abhängigkeitsmachung eines Rechtserfolges von einem ungewissen Umstand (bedingende Bestimmung).
Begriffs-Nr.: 140
Englisch: Condition (187)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die privatrechtliche Bedingung ist die Abhängigkeitsmachung eines Rechtserfolges von einem ungewissen Umstand (bedingende Bestimmung).
Begriffs-Nr.: 140
Englisch: Condition (187)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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