Das Berufsgeheimnis ist jede Kenntnis, die jemand in Ausübung seines Berufes von andern anvertraut erhält und die sich nur auf einen bestimmten Kreis von Wissenden erstrecken soll, so dass das Einweihen Dritter gegen den Willen des Geheimnisherrn als Verletzung einer ausdrücklich oder stillschweigend übernommenen Pflicht erscheint.
Begriffs-Nr.: 161
Englisch: Professional secrecy (695)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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