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Die erbrechtliche Zahlungsunfähigkeit wird nicht schon durch die Behauptung begründet, der Erblasser habe kein Vermögen hinterlassen; es müssen weitere Tatsachen hinzukommen, so z. B. dass er Unterstützung empfing, arbeitslos war, ein unstetes Leben führte oder Schulden hatte.

Begriffs-Nr.: 875

Englisch: Insolvency (457)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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