Print Friendly, PDF & Email

Ein Zustandsverbrechen liegt vor, wenn mit der Herbeiführung des verbrecherischen Erfolges das deliktische Verhalten zu Ende ist und auch ein Aufrechterhalten des hierdurch geschaffenen Zustandes nicht stattfindet, dieser Zustand aber als rechtswidriger von selbst fortdauert.

Begriffs-Nr.: 881

Englisch: Condition crimes (188)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert