Print Friendly, PDF & Email

Der zivilrechtliche Wohnsitz enthält zwei Elemente: einerseits die Absicht, an einem Ort dauernd zu bleiben, und anderseits die Betätigung diesea Willens durch tatsächlichen Aufenthalt an diesem Ort.

Begriffs-Nr.: 874

Englisch: Residence (744)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert