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Der Wille ist das geistige Strebevermögen persönlicher Wesen, durch das im Dienste der eigenen Entwicklung und Vervollkommnung, wie der Gemeinschaft, Werte erstrebt und besessen, Unwerte abgewehrt werden. Willensentschluss ist das, wodurch der Mensch als Person sich frei der erkannten Seins- und Wertordnung einordnet oder gegen sie auflehnt; darum ist er sittlich zu verantworten und wird die Willenshandlung dem Ich zugerechnet.

Begriffs-Nr.: 870

Englisch: Will (880)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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