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Die Selbstverwaltung i. w. S. ist die organisatorische Regelung, dass staatliche Angelegenheiten, die aus dem Eigenleben soziologisch zu bestimmender Gruppen im Staate entstehen, mit Rücksicht auf dieses Eigenleben möglichst durch Angehörige der betreffenden Gruppe rechtlich entschieden werden soll.

Begriffs-Nr.: 728

Englisch: Local government (546)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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