Ein Präjudiz ist die von einem mittels höchstgerichtlichen Urteils oder durch die Verwaltungsbehörde begründete Gerichtspraxis. Es handelt sich somit um einen Einzelfall, welcher als Folgewirkung für weitere Fälle herangezogen werden kann.
Begriffs-Nr.: 625
Englisch: Prejudice (674)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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