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Der Liquidator ist ein Gesellschafter oder eingesetzte Dritter, der durch Abrede unter den Gesellschaftern, durch Gesetz oder durch den Richter bestimmt wird, für die Verwirklichung des Liquidationszweckes als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft zu fungieren und als solcher in das Handelsregister eizutragen ist.

Begriffs-Nr.: 513

Englisch: Liquidator (543)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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