Print Friendly, PDF & Email

Der Kauf ist der obligatorische Vertrag, der den Umsatz von Waren, Grundstücken oder Rechten gegen Geld zum Gegenstand hat.

Begriffs-Nr.: 457

Englisch: Purchase (709)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert