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Der Grundsatz oder die Urteilsgrundlage zur Festlegung, worin der Fonds aus ökologischer, sozialer oder ethischer Sicht investieren darf und worin nicht.

Begriffs-Nr.: 440

Englisch: Investment Criteria (480)

Quelle: FNG Glossar m. e. E., 28.05.2019

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