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Unter einer Gesetzeslücke versteht man das Fehlen einer erforderlichen gesetzlichen Anordnung. Auf eine bestimmte Rechtsfrage lässt sich dem Gesetz keine Antwort oder nicht unmittelbar eine Antwort entnehmen. Es liegt eine Lücke im Gesetz vor, die mittels Gewohnheitsrechts zu füllen ist.

Begriffs-Nr.: 383

Englisch: Loophole in the law (549)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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