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Die guten Sitten bilden eine Schranke der Vertragsfreiheit. Entscheidend ist die jeweils vorherrschende durchschnittliche Auffassung des Milieus, indem der Vertrag wirksam sein soll.

Begriffs-Nr.: 401

Englisch: Good morals (419)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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