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Mitte 2013 wurde ein Rechtsrahmen zur Schaffung einheitlicher Bestimmungen für langfristige Investmentfonds vorgestellt – der Vorschlag für eine Verordnung zu europäischen langfristigen Investmentfonds (European Long-term Investment Funds – ELTIF).
Das Ziel der Verordnung ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums Kapital zu beschaffen und langfristigen europäischen Investitionen in der Realwirtschaft zuzuführen. Sowohl der ELTIF-Manager als auch der ELTIF müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde bewilligt werden.

Begriffs-Nr.: 319

Englisch: European long-term investment funds (ELTIFs) (342)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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