Eine Entscheidung als rechtsbestimmende Verfügung ist die behördliche Erklärung darüber, was aufgrund eines von den Verwaltungsorganen festgestellten Tatbestandes und kraft Anwendung der Rechtsordnung auf ihn im gegebenen Fall als Recht zu gelten hat.
Begriffs-Nr.: 306
Englisch: Decision (249)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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