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Der Auftrag (Mandat) ist der Vertrag, durch welchen der Mandator vom Mandanten zur Besorgung einer Dienstleistung, die nicht zu einem besonderen Vertragstypus gerechnet werden kann, verpflichtet wird.

Begriffs-Nr.: 115

Englisch: Order (623)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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