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Die antizipierte Erfüllung (Vorauszahlung) ist Erfüllung im Einverständnis der Parteien, bevor die Forderung enstanden ist respektive eine zur Entstehung der Forderung nötige Bedingung erfüllt ist.

Begriffs-Nr.: 98

Englisch: Anticipated fulfilment (78)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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