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Eigentliche Amtsdelikte sind als echte Sonderdelikte solche Vergehen, die nur dann strafbar sind, wenn ein Beamter sie verübt oder welche grundsätzlich nur von Beamten verübt werden können.

Begriffs-Nr.: 59

Englisch: Official offences (613)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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