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Der Abschlussprüfer prüft die Gesetzmässigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts bzw. der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte. Bei Pensionskassen prüft der Abschlussprüfer zusätzlich die Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften. Bei Kreditinstituten umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses zusätzlich die Anlage zum Prüfbericht über den Jahresabschluss.Bei Versicherungsunternehmen, die dem Solvency II-Regime unterliegen, treffen den Abschlussprüfer zusätzliche Prüfpflichten. Beispielsweise sind davon die Prüfung des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage oder die Prüfung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision unter Berücksichtigung der Vorschriften für ein wirksames Governance-System, umfasst. Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Anlage zum Prüfbericht über den Jahresabschluss darzustellen.

Begriffs-Nr.: 7

Englisch: Auditor (102)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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