Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel mit devolutivem Charakter, das nur gegen Urteile unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und immer nur dann statthaft ist, wenn kein ordentliches Rechtsmittel gegeben ist.
Begriffs-Nr.: 693
Englisch: Revision (751)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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