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Mit traditioneller Verbriefung werden jene Verbriefungen bezeichnet, die mit der wirtschaftlichen Übertragung der besicherten Forderungen einhergeht. Dabei überträgt der Originator das Eigentum an den verbrieften Forderungen an eine Verbriefungszweckgesellschaft oder gibt Unterbeteiligungen an eine Verbriefungszweckgesellschaft ab. Die ausgegebenen Wertpapiere stellen für das originierende Institut keine Zahlungsverpflichtung dar (siehe Artikel 242 Abs. 10 CRR).

Begriffs-Nr.: 794

Englisch: Traditional securitisation (856)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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