Die Tatherrschaft steht demjenigen zu, der seinen Willensentschluss zweckbewusst zur Durchführung bringt.
Begriffs-Nr.: 779
Englisch: Rule of law (763)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Die Tatherrschaft steht demjenigen zu, der seinen Willensentschluss zweckbewusst zur Durchführung bringt.
Begriffs-Nr.: 779
Englisch: Rule of law (763)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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