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Allgemeiner Verbrechenstatbestand ist der Begriff des Verbrechens als solcher. Der gesetzliche Tatbestand besteht aus dem objektiven Tatbestand, welcher durch die Merkmale in der Aussenwelt des Täters verwirklicht wird und den subjektiven (psychologischen) Tatbestand, welcher sicher mittels Verschuldens in der Innenwelt des Täters verwirklicht.

Begriffs-Nr.: 777

Englisch: Fact (357)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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