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Die Popularklage aus dem römischen Recht ist das Recht und die Pflicht eines jeden einzelnen Bürgers als Ankläger wegen bestimmter Verbrechen aufzutreten, nicht in seiner Eigenschaft als Privatgeschädigter, sondern als Stück der Staatsgewalt.

Begriffs-Nr.: 617

Englisch: Popular action (663)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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