Die Naturalobligationen sind unvollkommene Schuldverhältnisse. Naturalobligationen geniessen nicht den vollen, sondern nur einen beschränkten Rechtsschutz und die mögliche Erzwingbarkeit der Leistung fehlt.
Begriffs-Nr.: 559
Englisch: Bonds in kind (132)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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