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Die Naturalobligationen sind unvollkommene Schuldverhältnisse. Naturalobligationen geniessen nicht den vollen, sondern nur einen beschränkten Rechtsschutz und die mögliche Erzwingbarkeit der Leistung fehlt.

Begriffs-Nr.: 559

Englisch: Bonds in kind (132)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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