Die Mortifikationserklärung ist die in öffentlicher Urkunde festgestellte Tilgung der (gewöhnlichen) Schuld und die Entkräftigung des Schuldscheines als Beweisurkunde.
Begriffs-Nr.: 550
Englisch: Declaration of mortification (250)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!