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Die Mortifikationserklärung ist die in öffentlicher Urkunde festgestellte Tilgung der (gewöhnlichen) Schuld und die Entkräftigung des Schuldscheines als Beweisurkunde.

Begriffs-Nr.: 550

Englisch: Declaration of mortification (250)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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