Der Frachtbrief ist eine vom Absender ausgestellte Privaturkunde über den mit dem Frachtführer abgeschlossenen Frachtvertrag. Der Frachtbrief ist ein Begleitpapier der Sendung. Der Absender haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben.
Begriffs-Nr.: 356
Englisch: Waybill (878)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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