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Unter dem formellen Recht versteht man diejenigen Normen, welche die Organisation, die Zuständigkeit sowie das Verfahren der Behörden regelt. Das formelle Recht richtet sich somit an die Staatsorgane und regelt deren Zuständigkeiten bei der Rechtssetzung und bei der Rechtsanwendung.

Begriffs-Nr.: 351

Englisch: Formal law (385)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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