Das Wesen des fiduziarischen Eigentums besteht darin, dass neben einer ernstgemeinten dinglichen Zuwendung eine ebenso ernstgemeinte, die Ausnutzung des übertragenen Rechts einschränkende obligationenrechtliche Abmachung einhergeht, also äusseres und inneres Verhältnis auseinanderfallen.
Begriffs-Nr.: 336
Englisch: Fiduciary property (373)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!