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Das Wesen des fiduziarischen Eigentums besteht darin, dass neben einer ernstgemeinten dinglichen Zuwendung eine ebenso ernstgemeinte, die Ausnutzung des übertragenen Rechts einschränkende obligationenrechtliche Abmachung einhergeht, also äusseres und inneres Verhältnis auseinanderfallen.

Begriffs-Nr.: 336

Englisch: Fiduciary property (373)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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