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Die Dispositionsfähigkeit ist die von der Handlungsfähigkeit unabhängige Verfügungsmacht und somit eine besondere Beziehung zu dem Recht, das von der Verfügung betroffen werden soll.

Begriffs-Nr.: 269

Englisch: Disposition capability (292)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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