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Unter dem Begriff der Antichresis versteht man den Vertrag, durch den der Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung das Recht erlangt, die Früchte des ihm übergebenen Grundstückes zu ziehen, sie aber auf den geschuldeten Zins resp. die Schuld anrechnen muss.

Begriffs-Nr.: 96

Englisch: Antichresis (77)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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