Print Friendly, PDF & Email

Der Anspruch ist das aus dem Schuldverhältnis (als relativem Recht) oder aus absoluten, dinglichen, oder endlich aus absoluten und relativen Rechten des Zivilgesetzes fliessende Recht, vom Gegner die Leistung zu verlangen. Anspruch und Forderung sind auch im Obligationenrecht nicht zwingend identisch.

Begriffs-Nr.: 92

Englisch: Claim (158)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert