Abolition ist der Verzicht auf die Durchführung der Strafverfolgung im einzelnen Falle oder der Verzicht auf ein drohendes Strafverfahren durch einen Verwaltungsakt; da dies im Widerspruch mit dem Legalitätsprinzip steht, kann die Niederschlagung im Rechtsstaat nur aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
Begriffs-Nr.: 5
Englisch: Abolition (2)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!