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Abolition ist der Verzicht auf die Durchführung der Strafverfolgung im einzelnen Falle oder der Verzicht auf ein drohendes Strafverfahren durch einen Verwaltungsakt; da dies im Widerspruch mit dem Legalitätsprinzip steht, kann die Niederschlagung im Rechtsstaat nur aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.

Begriffs-Nr.: 5

Englisch: Abolition (2)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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