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Ein Unternehmen, Treuhänder oder eine andere Einheit, die für einen bestimmten Zweck errichtet wurde, deren Aktivitäten allein auf den Auftrag der Zweckgesellschaft begrenzt sind und deren Struktur darauf abzielt, die Zweckgesellschaft vom Ausfallrisiko des Originators oder des Verkäufers der Positionen zu trennen. Zweckgesellschaften werden in der Regel als Finanzierungsvehikel benutzt, indem Forderungen an ein Treuhandvermögen oder eine ähnliche Einheit verkauft und bar oder durch Übertragung anderer Vermögenswerte bezahlt werden, die durch von dem Treuhandvermögen emittierte Schuldverschreibungen finanziert werden.

Begriffs-Nr.: 882

Englisch: Special Purpose Vehicle (SPV) (803)

Quelle: FMA AT m. e. E., 30.10.2018

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