Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Kantone besagt, dass alle Staatsaufgaben, welche durch die Bundesverfassung dem Bunde zugewiesen worden sind bei den Kantonen verbleiben.
Begriffs-Nr.: 880
Englisch: Presumption of jurisdiction (677)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020
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